Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Gesellschaft für den Einsatz offener Systeme mbH (nachfolgend GEOS genannt),Parsifalstr. 8, D-90461 Nürnberg. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge und Leistungen von GEOS, auch dann, wenn sie dem Kunden nicht erneut übersandt oder auf sie verwiesen wird.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von GEOS sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Zusenden einer Ware oder durch eine Bestellung über das Internet (eShop) zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von GEOS.
Produkte, die nur in Verbindung mit einem Software-Support-Vertrag angeboten werden (z.B. dakota.ag und dakota.le) sind auch nur so lange nutzbar, wie der Software-Support-Vertrag besteht. Der Software-Support-Vertrag wird mit dem Zustandekommen des Vertrags angenommen und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. GEOS wird den Software-Support-Vertrag dem Kunden auf dem Postweg oder per E-Mail bekannt geben.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Widerrufsrecht
Als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen bzw. dem von Ihnen genannten Lieferempfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht, bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie seine Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt hat.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an oder der Rücksendung der Sache an:
GEOS Gesellschaft für den Einsatz offener Systeme mbH
Parsifalstraße 8
D-90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 509624-0
Telefax: +49 911 509624-20
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.geosmbh.net/
3.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzungen der Sache bzw. des Wertes der Nutzungen besteht nicht. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Eine Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung besteht des Weiteren nur, soweit Sie der Verkäufer gem. § 357 Abs.3 Satz 1 BGB spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen hat, sie zu vermeiden.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Sie haben die die Kosten der Rücksendung gem. § 357 Abs. 2 BGB zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
Es ist die kostengünstigste Versandart zu wählen. Wir erstatten umgehend die Portokosten.
3.3 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben hat).
3.4 Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
3.5 Ende der Widerrufsbelehrung
4. Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so bewirkt dies nicht ohne weiteres das Recht des Kunden, wegen Überschreitung des Liefertermins vom Vertrag zurückzutreten; bei beiderseits kaufmännischen Geschäften bleibt die Mahnung des Verzuges erforderlich. Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zum Rücktrittsrecht des Kunden, vielmehr sind Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich. Teillieferungen sind zulässig.
5. Preise
Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der GEOS-Preisliste gültige Preis. Sie verstehen sich ab Nürnberg zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Versand- und Verpackungskosten oder zusätzlich vom Kunden gewünschte Liefermodalitäten sind nicht enthalten.
Vereinbarte Preise sind nur bindend, wenn Lieferung oder Leistung durch GEOS innerhalb von vier Monaten nach Auftragsbestätigung zu erfolgen hat; andernfalls gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise.
Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine sowie CPUs von Mikrocomputern gilt abweichend von dem vorstehenden Absatz folgendes:
Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von GEOS angemessen geändert werden, wenn sich GEOS- Einkaufspreise bis zur Lieferung geändert haben.
Bei der Lieferung von Software sind Einarbeitungskosten nicht eingeschlossen, soweit dies nicht gesondert vereinbart wurde. Zusätzlich erforderliche Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Software-Unterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsbedingungen für Software-Support-Verträge und Bestellungen über das Internet (eShop)
GEOS hat das Recht, das Entgelt für Software-Support-Verträge im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt an dem auf dem Software-Support-Vertrag angegeben Datum.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. GEOS wird die Rechnung dem Kunden auf dem Postweg zusenden oder per E-Mail bekannt geben. Der Kunde ermächtigt GEOS, angefallene Entgelte über sein bei der Bestellung oder dem Software-Support-Vertrag angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet GEOS eine Rücklastschriftgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.
6.2 Zahlungsbedingungen für sonstige Lieferungen und Leistungen
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto fällig. Ausnahmen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung von GEOS.
GEOS ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie Wechselsteuer trägt der Kunde. Diese Kosten sind GEOS zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt GEOS keine Gewähr. GEOS ist befugt, unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt wird.
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt gemäß §286 Abs. 3 BGB Verzug ein.
Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen einstellt, Schecks oder Wechsel nicht einlöst oder GEOS andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist GEOS berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, auch bezüglich sämtlicher weiterer Verträge mit dem Kunden. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht erbracht, ist GEOS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. GEOS behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn sowie weiteren Schadenersatzansprüchen vor.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr für die Produkte geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald diese die Geschäfts- oder Lagerräume von GEOS verlassen. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus und bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von GEOS gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von GEOS.
Werden die Produkte durch den Kunden weiterverarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für GEOS, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Produkten erwirbt GEOS Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von GEOS gelieferten Produkt zum Wert des fremden Produkts im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Der Kunde darf die gelieferten Produkte weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme, oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er GEOS unverzüglich hiervon zu unterrichten.
Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Produkte und die aus der Verarbeitung entstandenen Produkte (Vorbehaltsprodukte) im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiterzuveräußern.
Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt als Sicherheit an GEOS ab. Überschreitet der Wert der Besicherung die Forderung von GEOS um mehr als 20 vom Hundert, wird GEOS auf Verlangen des Kunden die Sicherheit insoweit freigeben, als sie 120% der Forderung übersteigt.
Der Kunde ist ermächtigt, die an GEOS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für GEOS einzuziehen. GEOS kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber GEOS nicht erfüllt.
9. Gewährleistung
GEOS gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte und von ihr ausgeführte Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert werden.
Jedes gelieferte Produkt ist unverzüglich durch den Kunden zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn Beanstandungen der Liefermenge und aller bei sorgfältiger Prüfung erkennbaren Mängel nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen schriftlich bei GEOS eingegangen sind, das gleiche gilt für Beanstandungen versteckter Mängel.
Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung der Ware. Längere Fristen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben.
Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach GEOS Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen auf das Eigentum von GEOS über, soweit sie sich nicht schon im Eigentum von GEOS befanden.
Jede Gewährleitungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden.
Von der Gewährleistung sind Mängel oder Schäden ausgenommen, die zurückzuführen sind auf:
- betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
- unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler oder
- fahrlässiges Verhalten des Kunden
- Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie
- Anschluss an ungeeignete Stromquellen
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
- Feuchtigkeit
- falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder
- Verarbeitungsdaten aller Art.
- unsachgemäße Installation von Software
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
GEOS leistet keine Gewähr für Verbrauchsteile wie Magnetbänder, Disketten, Papier, Batterien usw.
Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der für diese geltenden ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte von dem Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von Ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er GEOS alle Aufwendungen zu ersetzen, die GEOS durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Für Datenverlust und Datenschutz im Rahmen von Nachbesserungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde selbst Vorsorge zu treffen.
Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar, sie stehen nur dem Kunden zu.
Grundlage der Gewährleistung von Software-Programmen:
Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit Softwareprodukten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes:
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können. GEOS sichert ferner keine bestimmten Eigenschaften der Softwareprogramme zu. GEOS übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht gewährleistet werden.
Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängeln.
GEOS gewährleistet jedoch, dass Programmdisketten, CD-ROMs oder DVD-ROMs keine Material- und Herstellungsfehler aufweisen. Für fehlerhafte Programmdisketten, CD-ROMs oder DVD-ROMs kann der Kunde innerhalb der Gewährleistungszeit von 6 Monaten Ersatzlieferung verlangen.
10. Haftung
Abgesehen von der Haftung für zugesicherte Eigenschaften nach dem Produkthaftungsgesetzt und der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GEOS für Schäden des Kunden nur, soweit ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubten Handlungen, vertraglichen Vereinbarungen oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen.
Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt der für GEOS zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihr bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umstände voraussehbar war.
11. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls auch an verbundene Unternehmen weitergegeben. Adress- und Bestelldaten werden für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Bei der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketing- und den oben genannten anderen Zwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an GEOS Gesellschaft für den Einsatz offener System mbH, Parsifalstr. 8, D-90461 Nürnberg oder durch eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung notwendigen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Kundenbeziehung nutzen und verarbeiten oder weitergeben bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln einstellen.
12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine Regelung zu setzen, die dem beabsichtigten und wirtschaftlichen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken ergeben sollten.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Nürnberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
GEOS
Gesellschaft für den Einsatz offener Systeme mbH
Parsifalstraße 8
D-90461 Nürnberg
Sitz: Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg, HRB 12115
UID: DE161969208
Geschäftsführer: Erich Bauer, Jürgen Rüther
Stand Juli 2017